Unsere Leistungen

Ob Einsteiger oder Fortgeschrittene – wir bieten ein breites Spektrum an Ausbildungen und Trainings für den Wassersport. Unsere Kurse bereiten dich fundiert auf die Prüfungen vor – mit moderner Methodik und persönlicher Betreuung.

Sportbootführerscheine

Unsere Sportbootführerscheinlehrgänge bereiten Sie optimal auf die Prüfung vor und vermitteln Ihnen alles Wichtige für eine sichere Fahrt auf dem Wasser.

Unsere Sportbootführerscheinausbildung ist der Schlüssel für sicheres und verantwortungsbewusstes Bootfahren.

  • Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)
    Für alle, die auf Flüssen und Seen mit Motor- oder Segelboot unterwegs sein möchten.

Voraussetzungen für den SBF - Binnen

Voraussetzungen:

  • Alter: 14 Jahre für den SBF Binnen unter Segel
  • Alter: 16 Jahre für den SBF Binnen unter Antriebsmaschine

Prüfung(en):

  • es ist eine theoretische Prüfung im Multiple Choice Verfahren abzulegen
  • es ist eine praktische Prüfung unter Antriebsmaschine und/oder Segel abzulegen

Nachweis(e):

  • amtlicher KFZ – Führerschein oder Führungszeugnis (für Personen die über 18 Jahre alt sind und keine Fahrerlaubnis für ein KFZ abgelegt haben).
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • ärztlicher Tauglichkeitsnachweis
  • Lichtbild

Prüfung SBF Binnen

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Multiple-Choice-Fragebogen):

Basisfragen

  • Regelungen zum Verkehrsrecht
  • Schiffführung
  • Umweltrecht
  • Schiffstechnik
  • Wetter
  • Besondere Regelungen für die beiden Antriebsarten Segel und Antriebsmaschine
  • Spezifische Fragen zum Binnenschifffahrtsrecht, insbesondere:
    • Verkehrsregeln auf Binnenschifffahrtsstraßen, Rhein, Mosel und Donau
    • Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
    • Verhaltenspflichten
    • Schleusendurchfahrt, Sichtzeichen der Fahrzeuge, Ausweichpflichten

 

Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:

  • Pflichtmanöver: Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine
  • Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/ Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
  • Knoten

     

    Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel:

    • Pflichtmanöver: Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln, Rettungsmanöver unter Segeln
    • Sonstige Manöver: Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
    • Knoten

     

    • Sportbootführerschein See (SBF See)
      Dein Einstieg in den Küstenbereich – gesetzlich vorgeschrieben für das Führen von Motorbooten auf See.

    Voraussetzungen für den SBF - See

    Voraussetzung:

    Mindestalter 16 Jahre alt

    Prüfung(en):

    • es ist eine theoretische Prüfung im Multiple Choice Verfahren abzulegen (Fragebogen)
    • es ist eine theoretische Prüfung im Fach Navigation abzulegen (Kartenaufgabe)
    • es ist eine praktische Prüfung unter Antriebsmaschine abzulegen

    Nachweis(e):

    • amtlicher KFZ – Führerschein oder Führungszeugnis (für Personen die über 18 Jahre alt sind und keine Fahrerlaubnis für ein KFZ abgelegt haben).
    • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
    • ärztlicher Tauglichkeitsnachweis 
    • Lichtbild

    Prüfung SBF - See

    Theoretische Prüfung

    In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Multiple-Choice-Fragebogen):

    Basisfragen

    • Regelungen zum Verkehrsrecht
    • Schiffführung
    • Umweltrecht
    • Schiffstechnik
    • Wetter
    • Navigation
    • Spezifische Fragen zum Seeschifffahrtsrecht, insbesondere:
      • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung
      • Nautischen Veröffentlichungen
      • Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung
      • Kollisionsverhütungsregeln
      • Verhaltenspflichten

    Zusätzlich muss für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. 

    Praktische Prüfung

    In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

      • Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Steuern nach Kompass, Peilen
      • Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
      • Knoten
      • Sportküstenschifferschein (SKS)
        Für Segler und Motorbootfahrer, die sicher im Küstenbereich navigieren wollen. Aufbauend auf dem SBF See.

      Voraussetzungen für den SKS

      Voraussetzungen

      • Alter: ab 16 Jahren
      • Besitz des Sportbootführerscheins See
      • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern (müssen am Tag der Prüfung erreicht sein)
      • Lichtbild für den amtlichen Führerschein

      Qualifikationen

      • Besitz des SBF See

       

      Prüfung SKS

      Theoretische Prüfung

      In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

      • Navigation
      • Seemannschaft
      • Schifffahrtsrecht
      • Wetterkunde

      Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
      Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

      • Übungskarte: deutsche Seekarte D49 (INT 1463), Stand 2011, XII – Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
      • Karte 1/INT1
      • Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein (Ausgabe 2013)
      • Navigationsbesteck: Kursdreiecke, Zirkel, Bleistift etc.
      • nicht programmierbarer und nicht programmierter Taschenrechner

      Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.

      Praktische Prüfung

      In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

      Mit Antriebsmaschine und unter Segel

      Pflichtaufgaben

      • Rettungsmanöver unter Segel
      • Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung

      Beide Manöver (unter Segel und mit Maschinenunterstützung) müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.

      • Manöver mit Antriebsmaschine
        • Anlegen mit Antriebsmaschine
        • Ablegen mit Antriebsmaschine
      • Manöver unter Segel
        • Wenden oder Halsen/Q-Wende
        • Beidrehen/Beiliegen

      Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

      Sonstige Aufgaben

      • Seemannschaft/Fertigkeiten
        Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
      • Wetterkunde
        Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
      • Navigation
        Bestimmung des Schiffsortes, Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass
      • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
        Kontrolle und Bedienung

      Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.

      • Seemannschaft/Manöver
        Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers
        Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren

      Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“ bewertet werden.

      Mit Antriebsmaschine
      Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung und unter Segel nicht geprüft.

      • Sportseeschifferschein (SSS)
        Für erfahrene Skipper, die sich auf Hochseereviere vorbereiten möchten.

      Voraussetzungen für den SSS

      Voraussetzung:

      • Ab 16 Jahren
      • Besitz SBF See
      • Nachweis von 1.000 Seemeilen nach Erwerb des SBF mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraße als Wachführer oder dessen Vertreter (davon mindestens 500 Seemeilen vor der theoretischen Prüfung) oder 700 Seemeilen nach Erwerb des SKS auf Yachten im Seebereich

      Prüfung SSS

      Theoretische Prüfung

      In der theoretischen Prüfung müssen umfangreiche Kenntnisse in den folgenden vier Prüfungsfächern (vier Teilprüfungen) nachgewiesen werden:

      • Navigation
      • Seemannschaft
      • Schifffahrtsrecht
      • Wetterkunde

      Die vier Teilprüfungen können unabhängig voneinander oder kombiniert abgelegt werden.

      Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

      Im Fach Navigation

      • Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
      • Karte 1/INT 1
      • Begleitheft SSS/SHS Stand ab 2005 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln (wir empfehlen die aktuellste Auflage zu verwenden)
      • Kursdreiecke oder Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistifte etc.
      • Taschenrechner (nicht programmiert und nicht programmierbar)

      Nicht erlaubt sind:

      • eigene Formelsammlungen
      • Laptop, Tablet, Smartphone etc.

      Die Übungskarte darf sauber radiert sein und genauso wie die Karte 1/INT1 und das Begleitheft keinerlei Markierungen oder zusätzliche Eintragungen enthalten. Eingeklebte „Seiten-Reiter“ im Begleitheft sind unzulässig.

      Im Fach Schifffahrtsrecht

      • Radarplotscheibe
      • Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.

      Im Fach Seemannschaft und im Fach Wetterkunde

      • keine besonderen Hilfsmittel

      Praktische Prüfung

      In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

      • Seemannschaft
        • Rettungsmannöver
        • Notfall-Management
        • Handhabung der Yacht
        • Technik an Bord
      • Navigation
        • Papierseekarte/Nautische Literatur
        • ECS
        • Radar
      • Wetterkunde

      Mit Antriebsmaschine
      Wird der Sportseeschifferschein nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft.

      Funkzeugnisse

      Mit unseren Funklehrgängen erlernen Sie die korrekte Handhabung von Funkgeräten und sind für Notfallsituationen bestens vorbereitet.

      Mit unserer Funkausbildung  sind Sie für jede Situation auf dem Wasser gerüstet.

      • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenbereich)
        Notwendig für den Binnenschifffahrtsfunk – einfach und verständlich erklärt.

      Voraussetzungen UBI

      UBI: Voraussetzungen

      • Mindestalter: 15 Jahre

      Prüfung UBI

      Die theoretische Prüfung

      In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:

      • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
      • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
      • Funkstellen
      • Frequenzen und ihre Nutzung
      • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
      • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

      Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter.

      Die praktische Prüfung

      In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:

      • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
        (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
      • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
        (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
      • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
        (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

       

      • SRC (Short Range Certificate)
        Pflicht für den Seefunk auf Sportbooten. International anerkannt.

      Voraussetzungen SRC

      SRC: Voraussetzungen

      • Mindestalter: 15 Jahre

      Prüfung SRC

      Theoretische Prüfung

      In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

      • Mobiler Seefunkdienst
      • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
      • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
      • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

      Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht. 

      Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen

      Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

      Praktische Prüfung

      In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:

      Pflichtaufgaben

      • Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
      • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
      • Aussenden einer Notmeldung
      • Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
      • Beenden des Notverkehrs
      • Aufhebung eines Fehlalarms
      • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
      • Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

      Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

      Sonstige Fertigkeiten:

      • DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
      • Abwicklung des Notverkehrs
      • Funkstille gebieten
      • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
      • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
      • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle
      • Kanalwechsel
      • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
      • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
      • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
      • Einstellen des DSC-Controllers

      Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

      • LRC (Long Range Certificate)
        Für weltweiten Sprechfunk auf hoher See – der große Bruder des SRC.

      Voraussetzungen LRC

      LRC: Voraussetzungen

      • Mindestalter: 18 Jahre

      Prüfung LRC

      Theoretische Prüfung

      In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

      • Alle Kenntnisse des SRC
      • Kurzwelle, Grenzwelle
      • Betriebsarten Funkfernschreiben, Faksimile, Daten
      • Telekommunikation über Satellit, Inmarsat
      • Weltweite Geographie, insbesondere Hauptschifffahrtswege mit den dafür zutreffenden Nachrichtenübertragungswegen

      Dazu müssen zwei Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, einer besteht aus 24 Fragen (SRC), ein anderer aus 14 Fragen (LRC). 

      Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
      Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt unter Einbeziehung der allgemeinen gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe, sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.

      Praktische Prüfung

      In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen (terrestrischer Seefunk) abgewickelt. Gleiches wird auch für den mobilen Seefunk über Satellit (Inmarsat C) verlangt. Im Einzelnen werden gefordert:

      • Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk (Editieren eines DSC-Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen)
      • Pflichtaufgaben Seefunk über Satelliten (Konfigurieren der Anlage, Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms, Herstellen von Telexverbindungen, Beenden der Betriebsbereitschaft)
      • Sonstige Fertigkeiten mobiler Seefunk Inmarsat C (Editieren und Abspeichern eines Textes, Adressbuch anlegen, Log kontrollieren, Fax absenden, Access Code verwenden)

      SKS-Praxis auf dem Wasser

      Die praktische SKS Ausbildung bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen unter realen Bedingungen zu vertiefen und anzuwenden.

      Die praktische  SKS Ausbildung bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen in der Praxis zu erproben und zu vertiefen.

      • Sommertrainings auf unserer Schulungsyacht „SULUKONGUR“

        • ab Lemmer (Ijsselmeer)

        • und mit STARSAILS-Yachten ab Palma de Mallorca

      Fachkundenachweis FKN

      Möchten Sie sicher und gesetzeskonform Seenotsignale verwenden? Dann ist unser Angebot genau das Richtige für Sie! Wir bieten Ihnen eine professionelle Schulung, die Sie optimal auf den Fachkundenachweis vorbereitet. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den offiziellen Nachweis, der Sie befähigt, Seenotsignalmittel sicher und verantwortungsvoll einzusetzen.

      Profitieren Sie von unserem erfahrenen Team, praxisnahen Inhalten und flexiblen Terminen. Egal, ob für den privaten Gebrauch, den Boots- oder Yachtbetrieb – mit dem Fachkundenachweis sind Sie bestens gerüstet!

      Jetzt anmelden und sicher unterwegs sein!

      Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen oder zur Terminvereinbarung. Wir freuen uns auf Sie!

      Voraussetzungen FKN

      FKN: Voraussetzungen

      • Mindestalter: 16 Jahre
      • Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen

      Prüfung FKN

      Theoretische Prüfung

      In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

      • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
      • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
      • Kennzeichnung von Waffen

      Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen bearbeitet werden, teilweise Multiple-Choice.

      Praktische Prüfung

      In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im  tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:

      • Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
      • Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
      • Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
      • Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel
      • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern

      Skipper - Training

      Mit unserem Skipper - Training  erlernen Sie die korrekte Handhabung von Sportbooten, auch unter widrigen Bedingungen und werden für Notfallsituationen bestens vorbereitet.

      • Motorboottraining auf der Maas

      • Segelyacht-Training auf dem Ijsselmeer und der Nordsee

      Auffrischungskurse

      Du hast deinen Führerschein, bist aber länger nicht gefahren?

      • Frische dein Wissen auf – praxisnah, individuell und stressfrei.

      Vor-Ort-Kurse

      Wir kommen auch zu Ihnen!

      • Gerne  führen wir unsere Lehrgänge  in Ihrem Verein, Club oder Ort durch. Sprechen Sie uns an!

      “Die Sportbootschule Niederrhein hat mir geholfen, meine Fähigkeiten auf dem Wasser zu verbessern und mich sicherer zu fühlen. Ich kann sie nur empfehlen!”

      [John Doe]